fbpx

Artikel I VERTEIDIGUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten immer für jeden befristeten Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem/den Vermieter(n) eines oder mehrerer Ferienhäuser.

  • Mieter: Die Privatperson, die den Mietvertrag mit dem Vermieter für einen bestimmten Zeitraum und einen bestimmten Preis abschließt.
  • Vermieter: Der Eigentümer oder der externe Partner, der das Ferienhaus über seine Kanäle zur Vermietung anbietet.
  • Mietvertrag: Ist die Liste der Vereinbarungen, die zwischen Vermieter, Mieter und Eigentümer getroffen wurden. Dazu gehören ein bestimmter Zeitraum, Preis, Ankunfts- und Abfahrtszeiten, Anzahl der anwesenden Personen,…
  • Eigentümer: Sind die privaten Eigentümer oder deren Vertreter, die im gegenseitigen Einvernehmen die Immobilie zur Miete anbieten. In dieser Vereinbarung sind sie die Vertreter der Interessen von Maison Violette.
  • Mietpreis: Der zwischen den Parteien, Mieter, Vermieter und Eigentümer vereinbarte Preis. Ohne Kaution und Kosten für Nebenkosten und Reinigung.
  • Vorschuss: Der Teil des Mietpreises, der zum Zeitpunkt der endgültigen Reservierung fällig ist
  • Kaution: Der Betrag, der spätestens zu Beginn der Anmietung zur Verwahrung überwiesen wird. Dieser Betrag wird zum Ausgleich von Kosten und etwaigen zusätzlichen Kosten oder Schäden verwendet.

Artikel II VORBEHALT

2.1. Nach Eingang Ihrer Reservierungsanfrage erhalten Sie vom Vermieter per E-Mail eine Reservierungsbestätigung mit den relevanten Angaben zu Ihrem Aufenthalt und Ihren persönlichen Daten.

2.2. Der Mieter verpflichtet sich, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zu überprüfen. Fehlende oder falsche Daten müssen unverzüglich und innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden, um Missverständnisse und einen korrekten Ablauf des Aufenthalts zu gewährleisten. Wenn die Berichtigung oder Ergänzung der Daten nicht oder verspätet erfolgt, ist der Mieter nicht berechtigt, sich auf diese Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit der Reservierungsbestätigung zu berufen.

2.3. Der Vermieter informiert den Mieter über das gemietete Ferienhaus, den Mietpreis, die Kaution, die Kosten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Reservierung ist erst nach Zahlung der Anzahlung von 30% des Mietpreises endgültig.

2.4. Der Mieter erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden, wenn er die Anzahlung leistet oder einen unterschriebenen Vertrag aushändigt.

2.5. Für den Fall, dass sich zwei Mieter für den gleichen Zeitraum anmelden, behält immer der Mieter, der zuerst die Modalitäten des Vertrags einhält, das Recht. In diesem Fall erhält der zweite Mieter seine Zahlungen zurück, ohne eine Entschädigung oder eine andere Form der Entschädigung verlangen zu können.

Artikel III MIETDAUER

3.1. Der Mietvertrag gilt für einen bestimmten Zeitraum, außerhalb dieses Zeitraums hat der Mieter kein Recht, das Ferienhaus zu betreten. In besonderen Zeiträumen (z.B. Weihnachts- und Neujahrszeit) kann der Zeitraum mindestens eine Kalenderwoche betragen. Wenn Sie eine Reservierung für einen solchen speziellen Zeitraum vornehmen, können für diesen Zeitraum keine Abweichungen akzeptiert werden.

3.2. Die Mietzeit beginnt immer zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr. Je nach vereinbartem Zeitraum erfolgt die Abfahrt um 10:00 Uhr bzw. 20:00 Uhr.

3.3. Abweichungen von der Mietzeit sind nach vorheriger Absprache zwischen Mieter, Vermieter und Eigentümer möglich. Vorausgesetzt, die Abweichung führt nicht zu Konflikten mit anderen Vermietungen.

3.4. Abweichungen von der Mietzeit ohne vorherige Zustimmung des Vermieters und des Eigentümers geben dem Eigentümer (ggf. durch den Vermieter) das Recht, für den verlängerten Zeitraum eine zusätzliche Miete zu verlangen. Dies wird immer in vollen Tagen abgerechnet. In diesem Fall behalten sich Eigentümer und Vermieter das Recht vor, den Mieter aus dem Ferienhaus zu entfernen  , um einen Konflikt mit anderen Vermietungen zu vermeiden.

Artikel IV ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Vertrag und die Reservierung des Ferienhauses kommt erst nach Eingang der bestimmten Beträge auf der im Voraus vereinbarten Zahlungsmethode zustande.

4.1. Die Kaution und die Restmiete sind nach Eingang der Vorauszahlung spätestens 40 Tage vor der eigentlichen Mietzeit gemäß der vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen. Erfolgt diese Zahlung nicht, gilt Ihre Reservierung als storniert.

4.2. Der Mieter kann keine anderen als die mit dem Vermieter und Eigentümer vereinbarten Änderungen vornehmen.

4.3. Wenn der Mieter die oben beschriebenen oder mit dem Eigentümer oder Vermieter vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, hat der Eigentümer das Recht, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von € 250,- zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zu erheben. Dies ab 14 Kalendertagen nach dem Ausbleiben der fälligen Beträge. Diese Frist endet erst an dem Tag, an dem die fälligen Beträge tatsächlich im Namen des Eigentümers eingegangen sind.

Artikel V GARANTIE

Spätestens vor Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, die Kaution zu hinterlegen. Diese Gelder mussten spätestens zu Beginn des Mietverhältnisses beim Eigentümer bzw. Vermieter eingegangen sein. Fehlt die Garantie, wird der Vertrag gekündigt. (Siehe Art. 14 Annullierung)

5.1. Die Höhe der Geldgarantie beträgt € 250,- pro aufeinanderfolgender Reservierung. Dieser Betrag kann erhöht werden, wenn der Eigentümer ein erhöhtes Risiko der Vermietung feststellt. Jede Änderung der Kaution wird im Voraus in gegenseitiger Absprache mit dem Vermieter und dem Mieter festgelegt.

5.2. Änderungen des Risikos aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben zum Zeitpunkt der Buchung berechtigen den Eigentümer, die Höhe der Kaution zu ändern. Wenn in dieser Situation keine Einigung zwischen Mieter, Vermieter und Eigentümer gefunden werden kann, gibt dies dem Eigentümer das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen. (Siehe Art.14 Stornierung)

5.3. Die Rückerstattung der Kaution nach Abzug etwaiger ausstehender Kosten erfolgt spätestens 14 Kalendertage nach Beendigung des Mietvertrages an den Mieter.

Artikel VI VERSORGUNGSUNTERNEHMEN

Die Kosten für das Ferienhaus beinhalten die Beträge der unten aufgeführten Utensilien, sofern sie nicht übermäßiger Natur sind.

6.1. Das Ferienhaus ist mit fließendem (Warmwasser-)Wasser, Strom, Elektroheizung, WLAN, Digitalfernsehen ausgestattet. Die Verbrauchskosten für diese Versorgungsunternehmen sind in den nachstehenden Schätzungen enthalten.

6.2. Die Kosten für die Nebenkosten werden wie folgt ermittelt. Vorausgesetzt, der Verbrauch dieser Anlagen ist nicht übermäßig.

Winter : Wochenende: 60 € – langes Wochenende: 80 € – Wochenmitte: 110 € – Woche: 175 €

Sommer : Wochenende: 30 € – langes Wochenende: 40 € – Wochenmitte: 60 € – Woche: 95 €

6.3. Ist der Verbrauch der Nebenkosten so hoch, dass er als überhöht eingestuft werden kann, hat der Eigentümer das Recht, die tatsächlichen Kosten des Verbrauchs an den Mieter weiterzugeben. *Dies wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Verbrauchs anderer früherer Anmietungen ermittelt.

6.4. Es ist strengstens verboten, Elektroautos über das Stromnetz des Hauses aufzuladen. Der Mehrverbrauch wird abgerechnet. Bei Schäden an der Infrastruktur des Hauses werden die Kosten vom Mieter zurückgefordert.

Artikel VII KURTAXE

Für den Betrieb des  Ferienhauses schuldet der Eigentümer der Gemeinde eine Steuer. Die Kommunalbehörde ist für die Festlegung der modalen Bedingungen dieser Steuer zuständig.

7.1. Die Kurtaxe ist während der Mietzeit für die tatsächliche Anzahl der Personen zu zahlen, die im Ferienhaus übernachten.

7.2. Abweichungen von Aufenthalten werden nur akzeptiert, wenn sie dem Eigentümer und dem Vermieter im Voraus mitgeteilt wurden. Wenn es während der Anmietung oder ohne vorherige Benachrichtigung des Eigentümers und des Vermieters zu Änderungen des Aufenthalts kommt, werden diese nicht akzeptiert.

7.3. Die Kurtaxe beträgt 1,50 €/Person/Nacht, wenn die Person zum Zeitpunkt der Anmietung das Alter von 3 Jahren überschritten hat. Die Kurtaxe wird am Ende der Anmietung erhoben.

Artikel VIII STORNIERUNG ODER VORZEITIGE ABREISE

Eine Stornierung der Reservierung ist jederzeit möglich, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind. Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Aufenthalt im Ferienhaus eine Reiserücktrittsversicherung bei Ihrem Versicherungsträger abzuschließen.

8.1. Stornierung oder Änderung bis zu 60 Tage vor der Anmietung. In diesem Fall schulden Sie nur den Vorschuss Ihrer Reservierung. Eventuell bereits überwiesene Miete, Kaution oder Kosten werden Ihnen zurückerstattet.

Stornierung oder Änderung zwischen 59 und 40 Tagen vor Mietbeginn: In diesem Fall schulden Sie 50% des Mietpreises als Stornokosten. Eventuell bereits überwiesene Miete, Kaution oder Kosten werden Ihnen zurückerstattet.

Stornierung oder Änderung weniger als 40 Tage vor Mietbeginn: In diesem Fall ist der volle Mietpreis fällig. Alle Anzahlungen und Kosten, die Sie bereits überwiesen haben, werden Ihnen zurückerstattet.

8.2. Situationen, die dem Eigentümer das Recht geben, den Mietvertrag einseitig zu kündigen, sind unter den Bedingungen einer Stornierung immer weniger als 40 Tage , auch wenn sie mehr als 40 Tage vor der Mietzeit auftritt.

8.3. Eine Stornierung wird nur akzeptiert, wenn der Eigentümer oder Vermieter schriftlich oder per E-Mail informiert wurde. Das Buchungsdatum bestimmt die Konditionen.

Artikel IX EINSEITIGE BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES

In Ausnahmefällen behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Mietvertrag einseitig zu kündigen, ohne dass der Mieter eine Rückerstattung oder irgendeine Form von Entschädigung verlangen kann.

9.1. Der Eigentümer hat das Recht, den Mietvertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn er in irgendeiner Weise feststellt, dass Verstöße gegen die Hausordnung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen. Oder wenn er feststellt, dass dieses Eigentum vorsätzlich beschädigt wird.

Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die maximal erlaubten Personen oder Haustiere überschritten werden. Wenn Tanzpartys oder Trinkgelage organisiert werden oder festgestellt wird, dass Absichten dazu bestehen. Oder wenn festgestellt wird, dass die Unterkünfte zum Handel, zur Arbeit oder zur Untervermietung genutzt werden.

Selbstverständlich wird der Mietvertrag sofort ausgesetzt, wenn (nach Einschaltung der zuständigen Behörde) festgestellt wird, dass ein Verstoß gegen die (örtlichen) Gesetze vorliegt. Dies kann in Situationen festgestellter Belästigung oder illegaler Handlungen erfolgen.

9.2. Wenn die fälligen Beträge (Miete und/oder Kaution) nicht oder verspätet bezahlt wurden.

9.3. Im Falle höherer Gewalt oder eines Zufalls, sei es dauerhafter oder vorübergehender Natur, ohne dass der Mieter Anspruch auf Leistung oder Teilentschädigung hat. Unter höherer Gewalt wird jede Situation verstanden, die außerhalb der menschlichen Handlungen des Eigentümers oder Vermieters liegt.

Artikel X REINIGUNG

Das Ferienhaus sollte bei der Abreise ordentlich hinterlassen werden. Andernfalls können zusätzliche Kosten für die Endreinigung anfallen.

Das bedeutet:

    • Bürsten/fegen Sie die Räume;
    • Geschirr spülen und aufräumen;
    • (Elektro-)Haushaltsgeräte zum Reinigen (Grill inklusive);
    • Reinigen Sie die Küchentheke, den Ess- und Couchtisch (vergessen Sie nicht die Deckel der Abfallbehälter);
    • Stellen Sie die bewegten Möbel wieder dorthin, wo sie bei der Ankunft waren;
    • Lassen Sie die Toiletten anständig;
    • Sortieren Sie Ihren Abfall und deponieren Sie ihn an der richtigen Stelle (denken Sie an die kleinen Mülleimer in den Badezimmern und Toiletten);
      • Die Duo-Box befindet sich draußen auf der Straße oder auf der Rückseite des Hauses
      • Gemüse, Obst und Gartenabfälle in einem kompostierbaren Beutel (dieser ist bereits in dem kleinen Eimer in der Küche vorhanden) im grünen Teil des Duo-Behälters zu deponieren,
      • Restmüll in einem geschlossenen Sack können Sie auch in der Duo-Tonne deponieren.
      • Papier und Pappe können in einem Karton im Gartenhaus gelassen werden.
      • Für PMD gibt es blaue Abfallsäcke im Gartenhaus,
      • Glas kann in den Glasbehältern auf dem Parkplatz des Carrefour-Marktes deponiert werden.
    • Reinigen Sie die Betten und werfen Sie die Bettwäsche (Matratzen- und Kissenschoner) in den Wäschekorb;
    • Schalten Sie den Kühlschrank wieder aus und lassen Sie die Türen offen;
    • Spülen Sie die Waschbecken aus.

10.1. Die Reinigungskosten sind im Voraus festgelegt und betragen 75 €,-. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen können zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden. Diese können über die Garantie beglichen werden.

Artikel XII PFLICHTEN DES VERMIETERS UND EIGENTÜMERS

Vermieter und Eigentümer sind verpflichtet, dem Mieter das Ferienhaus zum vereinbarten Zeitpunkt und in gutem Zustand und gemäß der Buchungsbestätigung zur Verfügung zu stellen.

Artikel XIII PFLICHTEN DES MIETERS

13.1. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitgäste oder Teilnehmer verursacht werden. Im Falle einer Reklamation muss der Mieter den Eigentümer von Maison violette unverzüglich informieren.

13.2. Auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen können Autos abgestellt werden. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

13.3. Bei der Ankunft im  Ferienhaus ist der Mieter verpflichtet, das Ferienhaus und das angrenzende Grundstück zu inspizieren  . Wenn der Mieter Schäden feststellt, die nicht im Inventar aufgeführt sind, muss er diese innerhalb von 4 Stunden nach Ankunft im Ferienhaus melden.

13.4. Eine Übernachtung im Ferienhaus ist  für die im Mietvertrag genannte Anzahl von Personen erlaubt. Nur die vom Mieter bei der Buchung angegebenen Personen dürfen im Ferienhaus übernachten. Sofern nicht ausdrücklich vom Eigentümer genehmigt und ggf. die Zahlung eines zusätzlichen Mietpreises, kann hiervon abgewichen werden.

13.5. Der Mieter ist für alle Personen oder Tiere verantwortlich, die während seines Aufenthalts im Ferienhaus anwesend sind. Es obliegt dem Mieter, dafür Sorge zu tragen, dass sich keine unerwünschten Personen oder Tiere im Haus aufhalten.

13.6. Bei Zuwiderhandlung wird der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst und der Mieter und seine Gäste sind verpflichtet, das Ferienhaus unverzüglich zu verlassen. Siehe Art.9.

13.7. Das Ferienhaus ist komplett rauchfrei. Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt. Kippen und Asche müssen in einem Aschenbecher gesammelt werden.

Artikel XIV HAFTUNG

14.1. Der Eigentümer von Maison-Violette kann nicht für Schäden am Ferienhaus haftbar gemacht werden, die durch den Gast  oder Dritte verursacht werden; der Gast stellt den Eigentümer von Ansprüchen frei. Der Vermieter haftet nicht für Störungen in und um das Ferienhaus, wie z.B. Störungen und Ausfälle der Strom-, Wasserversorgung und technischen Anlagen, nicht angekündigte oder verspätete Bauarbeiten und Änderungen von Zufahrts- oder Hauptstraßen.

14.2. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit des Eigentümers kann der Eigentümer für den erlittenen Schaden haftbar gemacht werden.

14.3. Der Eigentümer haftet niemals für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung jeglicher Art, die dem Mieter während oder infolge der Vermietung oder des Aufenthalts im Ferienhaus zugefügt werden.

14.4. Soweit eine gesetzliche Haftung des Eigentümers besteht, ist diese stets auf unmittelbare und nachgewiesene Schäden beschränkt. Folgeschäden sind grundsätzlich von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen.

14.5. Die Entschädigungen dürfen niemals die Grenze der maximalen Versicherungssumme überschreiten, die der Versicherer im jeweiligen Fall auszahlen würde.

Artikel XV BESCHWERDEN

15.1. Der Eigentümer und der Vermieter garantieren die Richtigkeit der Beschreibung der Unterkunft, mit dem Verständnis, dass geringfügige Abweichungen als akzeptabel angesehen werden. Die Beschreibung und die Eindrücke der Unterkunft und der unmittelbaren Umgebung, einschließlich Annehmlichkeiten, Einrichtungen, Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen, können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aufgrund zwischenzeitlicher Änderungen oder saisonaler Einflüsse von der Beschreibung auf der Website des Vermieters abweichen. Die fraglichen Informationen gelten als persönlich und subjektiv.

15.2. Der Mieter ist jederzeit berechtigt, seine Beschwerden dem Vermieter oder dem Eigentümer im Wege einer Beschwerde vorzubringen. Der Vermieter oder Eigentümer muss eine Beschwerde immer angemessen und dringend bearbeiten.

15.3. Der Mieter muss dem Vermieter oder dem Eigentümer spätestens innerhalb von 24 Stunden bei der Ankunft an der Wohnadresse oder während des Aufenthalts eine Beschwerde melden. Letzterer wird versuchen, die Beschwerde sofort vor Ort zu lösen.

Gemeldete Beschwerden, die erst 24 Stunden nach der Feststellung dem Vermieter oder dem Eigentümer gemeldet werden, berechtigen Sie nicht zu einer Entschädigung oder Entschädigung.

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.